Grundsätzlich basiert das Branchenkonzept für unbewartete Berghütten auf dem Branchenkonzept für bewartete Berghütten. Allerdings ist die Um- und Durchsetzung von Schutzmassnahmen im Vergleich zu bewarteten Berghütten wesentlich anspruchsvoller. Es gibt niemanden, der die Einhaltung der behördlich definierten Vorgaben (Abstands- und Hygieneregeln) kontrollieren kann.
Bei einem Aufenthalt in der Hütte ist der Selbstverantwortung der Gäste allerhöchste Priorität zugewiesen.
Die sich in der Hütte aufhaltenden Gäste müssen sich gegenseitig auf die Einhaltung der Vorgaben aufmerksam machen. Eine Kontrolle durch den Vermieter ist nicht möglich.
Es besteht die Pflicht zur Bekanntgabe der Kontaktdaten (Vorname, Name, Adresse und Telefonnummer) von mindestens einer Kontaktperson pro Mietverhältnis. Der Mieter/die Mieterin gilt als Kontaktperson. Ferner ist es Sache des Mieters, die Kontaktdaten aller Gäste aufzunehmen.
Die erhobenen Daten müssen spätestens 14 Tagen nach Ende des Mietverhältnisses gelöscht werden.
Die Verwendung von Schlafsäcken ist obligatorisch. Kissenbezüge, Leintücher und Wolldecken stehen zur Verfügung und müssen bei Bedarf durch die Gäste selbst bezogen werden.
Schutzmaterial wie Schutzmasken, Seife und Desinfektionsmittel müssen selbst mitgebracht werden.
Die Kontrolle der zum Zeitpunkt des Aufenthalts geltenden Vorgaben (Abstands- und Hygieneregeln) in den Schlaf- und Aufenthaltsräumen liegt in der Verantwortung des Mieters/der Mieterin.